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 Merkblatt der Stadtwerke Oberursel Betrieb von Trinkwasseranlagen      Verfasst am: 10.12.2007 16:23       Nach oben   


Merkblatt Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

1. Grundsätzliches:
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel ! Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern in das Trinkwasser und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher kommen.
Die gesetzlichen Grundlagen und die anerkannten Regeln der Technik erhalten Vorgaben über die Art, den Umstand, die Verantwortlichkeiten und die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung.

Hierunter fallen:
- Die fachgerechte Erstellung der Anlage,
- die Verwendung zugelassener Materialien,
- ein ordnungsgemäßer Betrieb.

2. Gesetzliche Grundlagen:
Die grundlegenden bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften haben uneingeschränkte Gültigkeit auch für nicht ortfeste Lebensmittelbetriebe (z.B. Imbiss-Stände, Verkaufsautomaten, mobile Verkaufswagen
usw.). Aus der Vielzahl der gesetzlichen und technischen Vorgaben werden hier die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe aufgeführt:
 Die Trinkwasserverordnung
 Das Infektionsschutzgesetz
 Die Lebensmittelhygiene-Verordnung
 Die AVB Wasser V
 Die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 1988, DIN 2000

Trinkwasser und Wasser für Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, muss den mikrobiologischen und chemischen Qualitätskriterien der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes die unter Punkt 3 und 4 festgehaltenen hygienischen und technischen Bedingungen
und Verhaltensregeln einzuhalten.

3. Technische Vorgaben zur Erstellung der Versorgungsanlage:
Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden. Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre / Schläuche / Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken o.a.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können:
- Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner oder dergleichen) eingebaut werden. Die Absicherung ist auf die sichere Funktion hin zu überprüfen (Inspektion, Wartung).

- Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen.

- Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr bzw. Unterverteiler zum Benutzer herzustellen.

- Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen.

- Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein.

Hausanschrift: Oberurseler Str. 55-57, 61440 Oberursel, Internet: www.stadtwerke-oberursel.de, Email: info@stadtwerke-oberursel.de

Die verwendeten Materialien (z.B. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser bzw. Lebensmittel zugelassen und zertifiziert sein:

- Schläuche müssen gem. KTW-Empehlung des Umweltbundesamtes und gem. DVGW W 270 geprüft sein. (Prüfzeugnisse). DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich. KTW: Einfluss des Materials auf Geruch und Geschmack des Wassers, Chlorzehrung, Kunststoffabgabe.

- Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN / DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein. Normale Garten- oder Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig !!
Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der
besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflagen schaffen).

Bei Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist

- bei direktem Einfließen in z.B. Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten

- bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) vorzunehmen. Bei Missachtung diese Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.

4. Betrieb einer Versorgungsanlage und Lagerung der Materialien:Der Betreiber / Benutzer einer Trinkwasseranschluss und
Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den ordnungsgemäßen Betrieb zu achten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen. Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem längeren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1-2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen (eventuell mit dafür zugelassenen und geeigneten Mitteln zu desinfizieren; bei Fragen zu Desinfektionsmitteln wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH. Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren. Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen.

Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden ab 01.01.2003 kostenpflichtig behördliche Kontrollen mit stichprobenartigen Probenahmen durchgeführt. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW) der von ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten! Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage kann in Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden. Für Rückfragen stehen Ihnen Fachleute zur Verfügung:

Zu Fragen der Installationstechnik und zum Anlagenbetrieb wenden Sie sich bitte telefonisch an: Gesundheitsamt Bad Homburg, (06172) 999-5848
Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, (06171) 509-0

Zu Fragen der Lebensmittelhygiene wenden Sie sich bitte telefonisch an: Staatl. Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz u. Veterinärwesen in Frankfurt, Dr. Rompf , (069) 79586-560

Zu Fragen der Beschaffung wenden Sie sich bitte an Ihren Einzelhandel, da der direkte Erwerb über die Hersteller nicht üblich ist. Auf eine Auflistung von Herstellern und Produkten müssen wir verzichten, da die Liste zum Einen unvollständig wäre und zum Anderen nicht aktuell sein kann (Ablauffristen der für die einzelnen Produkte vorhandenen Zertifikate).


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