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 Merkblatt Genehmigung von Musik      Verfasst am: 10.12.2007 16:21       Nach oben   


Vor der Genehmigung von Musik wird vom Magistrat der Stadt Oberursel und dem Vereinsring Oberursel e. V. eine Begehung durchgeführt. Der Betreiber kann erst nach dieser Besichtigung eine Genehmigung erhalten.

Nach dem Abgabetermin der Bewerbung für das Brunnenfest (13.01.2008), ist es nicht mehr möglich, nachträglich das Abspielen von Musik an zu melden.

Die Genehmigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

• Die Musik muss freitags und samstags spätestens um 24:00 Uhr beendet werden.

• Die Musik muss sonntags und montags spätestens um 23:00 Uhr beendet werden.

• Der Schallpegel der Musik darf 70 dB(A) nicht überschreiten. Dies ist schon eine Ausnahmeregel, da zwischen 22:00 und 24:00 Uhr normalerweise 55 dB(A) als Auflage gilt.

• Die Beschallung ist so aus zu richten, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum oder auf Wohngebäude anderer Anwohner schallt.

• Der Zugang zum Hof muss bei Überfüllung geschlossen werden können, um zu vermeiden, dass sich auf der öffentlichen Verkehrsfläche davor, größere Menschenansammlungen bilden.

• Im begründeten Beschwerdefall eines Anwohners, verpflichtet sich der jeweilige Musikveranstalter zur Übernahme der Kosten einer vom Magistrat beauftragten, gutachterlichen Schallpegelmessung,

• Der Musikveranstalter hat den Weisungen der Beauftragten des Magistrats bzw. des Vereinsrings Folge zu leisten.


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